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AGB
Die nachstehenden Bedingungen der Firma DEISER Immobilien sind Grundlage für den Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung anerkannt.
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Haftung
Alle Informationen, Unterlagen und Dokumente zum Angebot basieren auf Angaben der Veräußerer, Vermieter oder Dritter. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann DEISER Immobilien für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters weder eine Gewähr noch die Haftung übernehmen.
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Datenweitergabeverbot
Sämtliche Informationen von DEISER Immobilien über das Objekt, die im Rahmen der Tätigkeit erbracht werden, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wurden Objektinformationen von DEISER Immobilien weitergegeben und resultiert daraus ein Vertragsabschluss mit Dritten, so schuldet der Kunde Schadenersatz in Höhe der Maklerprovision zzgl. 19% MwSt.
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Vorkenntnis
Weist DEISER Immobilien ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, DEISER Immobilien innerhalb von 3 Tagen schriftlich unter Angabe der Informationsquelle darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, gilt der Nachweis durch DEISER Immobilien erbracht.
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Provision
Erst mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde der Firma DEISER Immobilien für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in der im Maklervertrag vereinbarten Höhe aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Somit arbeitet DEISER Immobilien bis zum Erwerb einer Immobilie für den Kunden kostenfrei. Jeder andere Erwerb des wirtschaftlichen Gewollten, steht dem Abschluss eines Kaufvertrags gleich, wie z.B. der Zuschlag in einer Versteigerung, der Erwerb von Gesellschaftsanteilen o.ä.
Erst mit Abschluss des Mietvertrags schuldet der Kunde der Firma DEISER Immobilien für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in der im Maklervertrag vereinbarten Höhe. Somit arbeitet DEISER Immobilien bis zum Mietvertragsabschluss für den Kunden kostenfrei. Jede andere Vereinbarung über die Nutzung des Mietobjektes steht dem Abschluss eines Mietvertrags gleich. Ein Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Somit ist der Kunde verpflichtet, DEISER Immobilien unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und ggfls. zu welchen Bedingungen ein Vertrag, über ein von DEISER Immobilien angebotenes Objekt, zustande gekommen ist. Sollte der Vertrag zu Bedingungen geschlossen werden, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von DEISER Immobilien nachgewiesenen Vertragspartner erreicht werden, besteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalte des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf oder Miete und umgekehrt, bei Erbbaurecht statt Kauf und bei einem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Sollte der Vertrag erfolgreich angefochten werden, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zu Schadenersatz verpflichtet.
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Doppeltätigkeit
DEISER Immobilien ist berechtigt für beide Vertragsparteien – Veräußerer/Erwerber – provisionspflichtig tätig zu sein.
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Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, DEISER Immobilien die nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt (ohne, dass der Makler einen geeigneten Kaufinteressenten nachweisen kann), mit den Interessenten von DEISER Immobilien nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwendungsersatz wird ausschließlich in den o.g. Fällen mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig.
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Salvatorische Klausel/Schriftform
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
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Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.